Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock zum Schutz gegen die Geflügelpest
Sanitz, den 26. 03. 2021
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock vom 18.02.2021, und somit auch die generelle Pflicht zur Aufstallung sämtlichen Geflügels im gesamten Landkreis Rostock, ist aufgehoben. Stattdessen beschränkt sich die ab dem 27.03.2021 geltende Aufstallpflicht auf die in der Verfügung ausgewiesenen Risikogebiete, auf alle gewerblichen Geflügelhalter und auf private Geflügelhalter, die aufgrund örtlicher Gegebenheiten (z.B. Hofteich) keine sichere Barriere zu Wildvögeln herstellen können.
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